Frau kauft Österreich-Vignette für 103,80 Euro und muss 120 Euro Strafe zahlen

Wer auf Österreichs Autobahnen fährt, muss Mautgebühren entrichten und eine gültige Vignette – umgangssprachlich auch „Pickerl“ genannt – mitführen. Eine Autofahrerin aus Wien kaufte am 20. Februar online eine Jahresvignette für 103,80 Euro. Sie staunte nicht schlecht, als ihr im März ein Strafzettel über 120 Euro ins Haus flatterte. „Heute“ berichtet über den Vorfall.
Der Grund für die unerwartete Strafe: Für Online-Käufe gilt laut EU-Recht eine 14-tägige Rücktrittsfrist inklusive Postweg.
Frau muss 120 Euro Strafe zahlen: „Das ist sehr ärgerlich und grenzt an Abzocke“
Die Vignette der Wienerin war um zwei Tage noch nicht gültig. Daher musste sie die 120 Euro „Ersatzmaut“ bezahlen. „Das ist sehr ärgerlich und grenzt an Abzocke“, so die Frau.
Gegenüber „Heute“ erklärten Experten, dass es keine Möglichkeit gibt, eine legal erworbene Jahresvignette sofort nach dem Online-Kauf zu aktivieren. Österreich-Urlauber sollten sich daher besser rechtzeitig um ihre Vignette kümmern. Anders sieht es zum Beispiel bei Unternehmen aus, hier sind alle Digitalen Mautprodukte sofort gültig.
Eine ähnliche Situation erlebte Brigitte M., die trotz einer Vignette 120 Euro zahlen soll. Das Problem: Die Vignette soll laut der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) nicht ganz von der Trägerfolie gelöst worden sein. Sie muss vollständig auf der Windschutzscheibe kleben, berichtet „Heute“ .

Vignettenpflicht in Österreich: Was Autofahrer wissen müssen
In Österreich müssen alle Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette haben. Diese Vignette kann entweder digital oder als Klebe-Vignette gekauft werden, etwa an Tankstellen, Autobahnraststätten oder bei Automobilclubs.
Für einige besonders kostenintensive Streckenabschnitte, wie Alpenüberquerungen, wird zusätzlich zur Vignette eine Sondermaut erhoben. Vier Teilstrecken sind jedoch von der Vignettenpflicht ausgenommen.
Österreich: Jahresvignette gilt 14 Monate
Einmal richtig aktiviert, gilt die Jahresvignette 14 Monate - vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Strafen für das Fehlen einer Vignette sind in Österreich relativ hoch. Wer bei einer Kontrolle ohne Vignette erwischt wird, muss - wie die Autofahrerin -eine Ersatzvignette kaufen:
- 120 Euro für Pkw bis 3,5 t
- 65 Euro für Motorrad
Wer sich weigert, diese Ersatzvignette zu kaufen, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro bis 3000 Euro rechnen.
„Maut-Wettrüsten“ in den Alpen? Was deutschen Autofahrern droht
Pickerl auch für Landstraßen? Tirol will jetzt eine Maut auf vielbefahrenen Alpenpässen, darunter dem Fernpass bei Reutte, einführen. Dadurch soll die Region vor Autobahn-Mautflüchtlingen geschützt werden.
Josef Geisler, Landeshauptmann-Stellvertreter von Tirol, erklärt, dass moderne Navigationsgeräte Ausweichrouten vorschlagen, was zu einer Belastung weniger befahrener Straßen führe. In Mittenwald befürchtet Bürgermeister Enrico Corongiu, dass die Maut den Verkehr weiter anheizen wird. Auch ein möglicher „Maut-Wettlauf“ zwischen Österreich und Deutschland wird befürchtet. Baier-Müller schlägt eine europäische Lösung vor, um die Situation zu entschärfen.